Die Ablesung von Wasser und Energie erfolgt im Oktober durch den zuständigen Wegeobmann. Die genauen Termine für die Ablesung entnehmen Sie bitte dem Jahresplan aus den Schaukästen
Anträge an den Vorstand sind bis zum letztem Freitag im Monat einzureichen, damit sie in der Vorstandssitzung des Folgemonats behandelt werden. Dies gilt insbesondere für Bauanträge, Mitgliedschaftsanträge und Kündigungen.
Bis zum 31. Oktober (Ausschlussfrist) jeden Jahres sind durch die Mitglieder des Vereines die geleisteten Arbeitsstunden abzurechnen. Die Leiter von Arbeitsgruppen und Gremien sind aufgefordert, die geleisteten Stunden über formgebundene Abrechnungsbögen dem Vorstand zu melden und den jeweiligen Gartenfreunden in ihren Nachweiskarten zu bestätigen. Ansprechpartnerin: Annett Heine-Richter Tel. 0177 / 7969063
Formular: Abrechnungsbogen Arbeitsstunden
Für die Errichtung von Baulichkeiten im Kleingarten ist eine Genehmigung durch den Vorstand unbedingt erforderlich. Sollten Sie ein entsprechendes Vorhaben beabsichtigen, müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahmen einen formgebundenen Bauantrag (inkl. Lageskizze) in zweifacher Ausführung an den Vorstand stellen. Der Bau darf erst nach positivem Bescheid durch den Vereinsvorstand begonnen werden. Bei Bauanträgen muss auf Grund der hohen Arbeitsbelastung im Vorstand mit einer zweimonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Formular: Bauantrag
Gartenfreunde, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Ableistung der Arbeitsstunden befreien zu lassen. Die Befreiuung gilt für das laufende Kalenderjahr. Spätestens muss der Antrag am 31.05. vorliegen, damit eine Befreiuung erfolgen kann. Ansprechpartner: derzeit unbesetzt
Formular: Antrag auf Arbeitsstundenbefreiung
Die Gartenfreunde sind verpflichtet, für die ordnungsgemäße Eichung ihrer Wasseruhr zu sorgen. Die Wasseruhren sind aller sechs Jahren zu eichen, d.h. Wasseruhren mit Eichsiegel 2010 sind nur bis 31.12.2017 zulässig und müssen bis zum Tag der Wasserbereitschaft im Jahr 2018 neu geeicht werden. Ansprechpartner: Vorstand
Die Jahresrechnung wird Anfang Februar verschickt. Sie wird auf Grundlage der Beitrags- und Gebührenordnung des Vereines erstellt. Wir bitten im Interesse aller Mitglieder, um eine fristgemäße Begleichung. Bei Nicht- oder eigenmächtiger Teilzahlung kann der Verein die Wasser- und Energieversorgung des Unterpächters einstellen.
Ansprechpartner: Rene Sodemann (Schatzmeister)
Rechtliches: Beitrags- und Gebührenordnung
Nach erfolgter Schätzung kann der abgebende Pächter sein Eigentum vermarkten. Ist ein Interessent gefunden und wurde dieser auf Antrag in den Verein aufgenommen, so können abgebender und neuer Pächter einen Kaufvertrag schließen. Dieser Kaufvertrag ist dem Vorstand zur Bestätigung vorzulegen. Ohne Vorlage des Kaufvertrages wird mit dem neuen Pächter kein Unterpachtverhältnis geschlossen.
Ansprechpartnerin: Annett Heine-Richter Tel. 0177 / 7969063
Formular: Kaufvertrag bei Pächterwechsel
Für die Nutzung der Parzelle gelten durch den Unterpachtvertrag und den damit eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der Kleingartenordnung des Vereins, der Kleingarten-Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden und der Rahmenkleingartenordnung des LSK (Landesverband sächsischer Kleingärtner) einige Grundregeln, die von jedem Gartenfreund einzuhalten sind. Ihnen liegt als rechtliche Grundlage das Bundeskleingartengesetz zu Grunde. Hier finden Sie diese Dokumente zum Nachlesen:
Ansprechpartner: Torsten Gellner-Österreicher (2. Vorsitzender) G-Nr. 82
Rechtliches: Kleingartenordnung (wird demnächst verlinkt)
Rechtliches: Kleingarten-Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden
Rechtliches: Rahmenkleingartenordnung des LSK
Rechtliches: Bundeskleingartengesetz
Sie möchten Ihr Unterpachtverhältnis mit uns lösen, dann ist eine ordentliche Kündigung erforderlich. Mit der Kündigung des Unterpachtverhältnisses endet in der Regel auch die Mitgliedschaft im Verein. Es ist erforderlich, dass der Vorstand mit der Schätzung der Parzelle beauftragt wird. Die Kündigung bedarf der Bestätigung durch den Vorstand.
Ansprechpartnerin: Annett Heine-Richter Tel. 0177 / 7969063
Um einen Garten bei uns zu pachten, ist es erforderlich, als Mitglied im Verein aufgenommen zu werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann formlos erfolgen oder über nachstehendes Formular. Sie können eine Aufnahme in den Verein allgemein oder mit Interessensbekundung für einen bestimmten Garten beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsvorstand. Damit eine Entscheidung zur nächsten Vorstandssitzung erfolgen kann, muss der Antrag zum letzten Freitag im Monat vorliegen (siehe Antragsfrist).
Ansprechpartnerin: Annett Heine-Richter Tel. 0177 / 7969063
Freie Gärten: Dresdner Stadtverband
Formular: Aufnahmeantrag
Bei Pächterwechsel gilt folgende Verfahrensweise zu beachten:
Zunächst muss der abgebende Pächter den Unterpachtvertrag und die Mitgliedschaft im Verein kündigen (siehe Kündigung des Unterpachtverhältnisses). Mit der Kündigung muss der abgebende Pächter den Verein zur Schätzung beauftragen. Der abgebende Pächter ist für die Vermarktung seines Eigentumes selbst verantwortlich, erhält jedoch Unterstützung vom Vorstand. Ist ein potentieller Nachpächter gefunden, so stellt dieser beim Vorstand einen Antrag auf Mitgliedschaft und eine Bewerbung für die entsprechende Parzelle (siehe Mitgliedschaftsantrag). Ist der Mitgliedsantrag bewilligt und durch die Zahlung von Aufnahmebeitrag (50 €) und Erstbeitrag (10 €) rechtskräftig, so kann der Kaufvertrag zwischen abgebenden und neuem Pächter geschlossen werden (siehe Kaufvertrag bei Pächterwechsel). Der Kaufvertrag ist dem Vorstand zur Bestätigung vorzulegen, erst dann erfolgt der Abschluss des Unterpachtverhältnisses.
Ansprechpartnerin: Annett Heine-Richter Tel. 0177 / 7969063
Die Versicherung des Privateigentums auf der Parzelle ist Angelegenheit der Unterpächter.
Ansprechpartnerin: Karin Lehmann
Kontakt: 0157 4919535