Vermessung aller Lauben

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Wie bereits vielen bekannt ist, gibt es ab 01.01.2025 eine Reform der Grundberechnung. Aktuell ist es so, dass Pächter mit einer Laube von größer 24 qm Grundsteuer B bezahlen müssen. Wir als Kleingartenverein wurden hier in die Pflicht genommen und sind vom Stadtverband angehalten worden, alle Laubengrößen zu melden. Wir müssen Euch daher bitten bis zum 20.07.2022 eine Meldung von jeder Parzelle über die Größe der Laube im Briefkasten des Vereins abzugeben. Ein entsprechendes Formular für die Erfassung wurde uns vom Stadtverband zur Verfügung gestellt und kann aktuell abgerufen werden.

Folgende Möglichkeiten können wir Euch für das Abrufen des Ermittlungsformulars anbieten:

  1. In der Vereinslaube abholen
  2. Auf unserer Hompage herunterladen Erfassungsformular zur Grundsteuerreform
  3. Beim verantwortlichen Wegeobmann abholen
  4. Bei Herrn Ahlheim abholen

Es muss hier nur die Laube inkl. angebauter Überdachung vermessen werden. Zweit- und Drittbauten brauchen nicht berücksichtigt werden. Sollte die Größe 30 qm überschreiten, so muss eine Skizze (Rückseite des Ermittlungsformulars) mit eingereicht werden.

Sollte es Probleme geben oder sollte jemand Unterstützung benötigen, dann bitte zeitnah auf den Gartenfreund des Vertrauens zugehen, damit wir zusammen diese neue Aufgabe stemmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Gellner-Österreicher

2. Vorsitzender KGV “Dresden-West” e.V