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Stadtverband

Veranstaltungen in September 2023

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
28. August 2023
29. August 2023
30. August 2023
31. August 2023
1. September 2023

10:00: Fachvortrag Weinrebenschnitt


2. September 2023

10:00: Stammtisch


3. September 2023

4. September 2023
5. September 2023
6. September 2023

17:30: Vorstandssprechstunde


7. September 2023

18:00: Vorstandssitzung


7. September 2023

8. September 2023

10:00: Treff der Pflanzenretter


9. September 2023

10. September 2023
11. September 2023
12. September 2023
13. September 2023
14. September 2023
15. September 2023

12:00: Erntedankfest


16. September 2023

17. September 2023
18. September 2023
19. September 2023
20. September 2023
21. September 2023
22. September 2023
23. September 2023

10:00: Einfach Gärtnern Fachvortrag für neue Mitglieder


24. September 2023

25. September 2023
26. September 2023
27. September 2023
28. September 2023
29. September 2023

8:00: 7. Arbeitseinsatz


30. September 2023

10:00: Schrott- und Grünabfällesammlung


30. September 2023

10:00: Sprechstunde Baukommission


30. September 2023

10:00: Vorstellung Neuinteressenten


30. September 2023

1. Oktober 2023

Vermessung aller Lauben

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Wie bereits vielen bekannt ist, gibt es ab 01.01.2025 eine Reform der Grundberechnung. Aktuell ist es so, dass Pächter mit einer Laube von größer 24 qm Grundsteuer B bezahlen müssen. Wir als Kleingartenverein wurden hier in die Pflicht genommen und sind vom Stadtverband angehalten worden, alle Laubengrößen zu melden. Wir müssen Euch daher bitten bis zum 20.07.2022 eine Meldung von jeder Parzelle über die Größe der Laube im Briefkasten des Vereins abzugeben. Ein entsprechendes Formular für die Erfassung wurde uns vom Stadtverband zur Verfügung gestellt und kann aktuell abgerufen werden.

Folgende Möglichkeiten können wir Euch für das Abrufen des Ermittlungsformulars anbieten:

  1. In der Vereinslaube abholen
  2. Auf unserer Hompage herunterladen Erfassungsformular zur Grundsteuerreform
  3. Beim verantwortlichen Wegeobmann abholen
  4. Bei Herrn Ahlheim abholen

Es muss hier nur die Laube inkl. angebauter Überdachung vermessen werden. Zweit- und Drittbauten brauchen nicht berücksichtigt werden. Sollte die Größe 30 qm überschreiten, so muss eine Skizze (Rückseite des Ermittlungsformulars) mit eingereicht werden.

Sollte es Probleme geben oder sollte jemand Unterstützung benötigen, dann bitte zeitnah auf den Gartenfreund des Vertrauens zugehen, damit wir zusammen diese neue Aufgabe stemmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Gellner-Österreicher

2. Vorsitzender KGV “Dresden-West” e.V