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Stadtverband

Veranstaltungen in Mai 2024

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
29. April 2024

17:00: Hexenfeuer


30. April 2024

1. Mai 2024
2. Mai 2024
3. Mai 2024

12:00: Pflanzen- und Trödelmarkt


4. Mai 2024

10:00: Stammtisch


5. Mai 2024

6. Mai 2024
7. Mai 2024
8. Mai 2024

17:30: Vorstandssprechstunde


9. Mai 2024

18:00: Vorstandssitzung


9. Mai 2024

10. Mai 2024

8:00: 3. Arbeitseinsatz


11. Mai 2024

9:00: Gartenbegehung Vorstand (Gärten 1-188)


11. Mai 2024

10:00: Sprechstunde Baukommission


11. Mai 2024

10:00: Vorstellung Neuinteressenten


11. Mai 2024

9:00: Gartenbegehung Vorstand (Gärten 188-348)


12. Mai 2024

13. Mai 2024
14. Mai 2024
15. Mai 2024

18:00: Sitzung Wegeobleute


16. Mai 2024

17. Mai 2024
18. Mai 2024
19. Mai 2024
20. Mai 2024
21. Mai 2024
22. Mai 2024
23. Mai 2024
24. Mai 2024
25. Mai 2024
26. Mai 2024
27. Mai 2024
28. Mai 2024
29. Mai 2024

18:00: Abgabeschluss Anträge Arbeitsstundenbefreiung


30. Mai 2024

18:00: Sitzung Fachberater


30. Mai 2024

31. Mai 2024
1. Juni 2024

10:00: Stammtisch


2. Juni 2024

Vermessung aller Lauben

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Wie bereits vielen bekannt ist, gibt es ab 01.01.2025 eine Reform der Grundberechnung. Aktuell ist es so, dass Pächter mit einer Laube von größer 24 qm Grundsteuer B bezahlen müssen. Wir als Kleingartenverein wurden hier in die Pflicht genommen und sind vom Stadtverband angehalten worden, alle Laubengrößen zu melden. Wir müssen Euch daher bitten bis zum 20.07.2022 eine Meldung von jeder Parzelle über die Größe der Laube im Briefkasten des Vereins abzugeben. Ein entsprechendes Formular für die Erfassung wurde uns vom Stadtverband zur Verfügung gestellt und kann aktuell abgerufen werden.

Folgende Möglichkeiten können wir Euch für das Abrufen des Ermittlungsformulars anbieten:

  1. In der Vereinslaube abholen
  2. Auf unserer Hompage herunterladen Erfassungsformular zur Grundsteuerreform
  3. Beim verantwortlichen Wegeobmann abholen
  4. Bei Herrn Ahlheim abholen

Es muss hier nur die Laube inkl. angebauter Überdachung vermessen werden. Zweit- und Drittbauten brauchen nicht berücksichtigt werden. Sollte die Größe 30 qm überschreiten, so muss eine Skizze (Rückseite des Ermittlungsformulars) mit eingereicht werden.

Sollte es Probleme geben oder sollte jemand Unterstützung benötigen, dann bitte zeitnah auf den Gartenfreund des Vertrauens zugehen, damit wir zusammen diese neue Aufgabe stemmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Gellner-Österreicher

2. Vorsitzender KGV “Dresden-West” e.V